Die Berge des Himalaya
(The mountains of Himalaya)
Mount Everest,
K2, Kanchenjunga, Lhotse, Makalu, Cho Oyu, Dhaulagiri I, Manaslu, Nanga
Parbat, Broad Peak, Annapurna I, Gasherbrum, Shisha Pangma und viele andere
Welchem Staat
sind die Berge des südöstlichen Karakorum
in Anbetracht des Kaschmirkonflikts zuzuordnen?
Indien und Pakistan wurden im
Jahr 1947 selbstständige Staaten, nachdem sie zuvor britische Kolonie
gewesen waren. Bereits im Herbst 1947 entbrannte zwischen beiden Staaten der Streit
um Kaschmir, das zunächst als eigenständiger Staat vorgesehen war. Truppen
beider Länder marschierten ein, es kam zum Ersten Indisch-Pakistanischen
Krieg. Das Ergebnis war die faktische Teilung Kaschmirs. Zwar forderte der
unter Führung der UNO am 01.01.1949 zustande gekommene Waffenstillstand,
dass die Bevölkerung Kaschmirs im Jahr 1949 in einer Volksabstimmung selbst
darüber entscheiden sollte, ob sie zu Indien oder Pakistan gehören oder
ein selbstständiger Staat sein wollte, dazu ist es aber aus vielerlei
Gründen nie gekommen.
Die Waffenstillstandslinie vom
01.01.1949 erstreckte sich im Bereich des südöstlichen Karakorum von
Kargil zum Karakorum-Pass (siehe folgende Karte). Sie entspricht im Bereich
der hohen Gipfel einer gedachten Linie vom Chulung La zum Karakorum-Pass. Zum
Gebiet unter pakistanischer Verwaltung zählte damit zunächst auch das Shaksgam-Tal
nordöstlich des K2.
.
Wikipedia
- Kaschmirkonflikt: Kaschmir und seine Teilgebiete
Im Jahr 1963 trat Pakistan das
Shaksgam-Tal an China ab, ohne sich aber mit Indien abzustimmen. Dieses absolut menschenleere Gebiet hatte bereits
früher zu China gehört, stand aber seit der britischen Kolonialzeit unter
pakistanischer Verwaltung. Im Jahr 1956 besetzte China das bisher autonome
Fürstentum Aksai Chin, das im Jahr 1846 vom damaligen Britisch-Indien unter
Verwaltung genommen worden war. 1962 kam es um Aksai Chin zu einem kurzen
Krieg zwischen China und Indien, den Indien verlor. Seitdem wurde dieses
Gebiet von China durch Straßenbauten erschlossen und muss wohl endgültig -
zumindest in demselben Maß - als chinesisches Staatsgebiet betrachtet werden
wie Tibet. 1965 kam es zum Zweiten Pakistanischen Krieg, der mit dem
Waffenstillstand vom 10.01.1966 - wiederum unter internationaler Führung -
beendet wurde. Die Truppen wurden auf die seit 1949 gültige Linie
zurückgezogen. Jammu und Kashmir (in der Karte weiß) blieb die
nördlichste Provinz Indiens. 1984 drangen indische Truppen im Bereich des Siachen-Gletschers
über die Waffenstillstandslinie (in der folgenden Karte gelb gestrichelt)
nach Norden vor. Seit einer Reihe von Jahren stehen sich nunmehr indische
und pakistanische Truppen im Nährgebiet des Siachen-Gletschers gegenüber -
im Hochgebirge in Höhen zwischen 5000 und 6000 m. Die von Indien
beanspruchte Grenzlinie ist in der folgenden Karte dargestellt; sie folgt
dem Gebirgskamm westlich des Siachengletschers vom Indira-Col nach Süden
über Sia La und Bilafond La. Damit liegen zahlreiche namhafte
Siebentausender z.Zt. in einem vom indischen Militär besetzten Gebiet.

Umkämpfte Region im
südöstlichen Karakorum
Bergsteiger und Trekker, welche den östlichen
Karakorum besuchen oder besuchen wollen, erleben schon seit vielen Jahren
die Auswirkungen dieses Konfliktes zwischen Indien und Pakistan. Auf dem Baltoro-Gletscher
bewegt sich das pakistanische Militär, um die Frontlinie am Conway-Sattel
zwischen Baltoro Kangri und Sia Kangri zu versorgen. Das Gebirge rund um den
Siachen-Gletscher ist praktisch
unzugänglich, weil sich das indische Militär dort nicht in die Karten
schauen lassen will. Das pakistanische Militär mag aus denselben Gründen
keine Fremden im Bereich des Kondus-
und Kaberi-Gletschers. Auch der Baltoro-Gletscher und damit die dortigen
4 Achttausender wären wohl militärisches Sperrgebiet, wenn dem
pakistanischen Staat damit nicht so viele Gebühren für dortige Besteigungen
entgehen würden.
Welchem Staat soll nun der Chronist einen
Gipfel zuordnen, um den sich zwei Staaten streiten?
Es sind Quellen zu finden, in denen der Stand
der militärischen Besetzung zur Grundlage der Staaten-Zuordnung gemacht wurde. Dort
befinden sich dann alle Gipfel rund um den Siachen-Gletscher und sogar
darüber hinaus "in Indien". Darüber mag jeder sein eigenes Urteil
bilden. Ich jedenfalls kann und will mir nicht anmaßen ein Urteil in
Gebietsstreitigkeiten zu fällen, wo selbst die Staatengemeinschaft der UNO
ohnmächtig zu sein scheint. Statt dessen weise ich auf ungeklärte
Situationen hin und beziehe mich im Übrigen bei der Zuordnung der Gipfel entweder auf die bereits getroffenen bilateralen Vereinbarungen
oder auf die unter Federführung der Uno getroffenen vorläufigen Regelungen.
Dies sind: